Sportordnung

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  • Waffenrecht zum nachlesen

  • Waffengesetzverordnung
  • Waffengesetz
  • Austausch von Pressluftkartuschen

    Aluminium Pressluftkatuschen müssen nach 10 Jahren entsorgt werden. Ein neuer TÜV ist laut Hersteller nicht möglich. Verwendet der Schütze die Kartusche weiter, geschieht dies auf eigene Gefahr. Der Hersteller übernimmt keine Haftung. Hier noch die Aussagen dazu von vier Herstellern. Andere dürften sich angeschlossen haben.

    Feinwerkbau Anschütz Hämmerli/Walther Steyr